Statut

1.1 Das Statut ist orientiert an Transparenz und Vielfalt. Es ist im Geiste des Programms der Zeitschrift auszulegen und weiterzuentwickeln.

1.2 Die Editionsgruppe bittet um schriftliche Vorschläge und Einwände zur Zeitschrift. Sie behält sich deren auch nur teilweise Veröffentlichung vor, wenn eine Zustimmung der verfassenden Person vorliegt.

 

2.1 Die Zeitschrift erscheint jährlich mit einem Heft in einem Gesamtumfang von ca. mindestens 50 bis höchstens 150 Seiten. Sie besteht aus einem Forschungsartikel- und einem Forschungsforums-Teil. Zu beiden Teilen gibt es jeweils einen Anhang. Ab dem 2. Heft sollen die beiden Teile, Forschungsartikel-Teil und Forschungsforums-Teil zunächst in einer Relation von 2:1 gewichtet werden. Diese Relation kann sich aber im Verlauf der Entwicklung der Zeitschrift (s. Programm) verändern. Die Veränderungen sind von der Editionsgruppe einstimmig zu beschließen

2.2 Die Zeitschrift soll nicht über drei Jahre hinaus festgelegt sein.

2.3 Für die Veröffentlichungen gelten die »Richtlinien für Beiträge«.

 

3.1 Statut und Programm sind nur einstimmig von der Editionsgruppe änderbar.

3.2 Die Editionsgruppe kann sich nur durch einstimmigen Beschluss erweitern.

3.3 Wenn ein Mitglied der Editionsgruppe die Entwicklung der Zeitschrift gefährdet, weil es gegen die grundlegenden Intentionen des Programms und Statuts nachweisbar verstößt, dann kann ein Ausschluss des betreffenden Mitgliedes nur einstimmig von den übrigen Mitgliedern der Editionsgruppe beschlossen werden. 

3.4 Wenn ein Mitglied der Editionsgruppe aus der Editionsgruppe austreten möchte, so muss es dies mindestens 1 Jahr im Voraus ankündigen, damit die Zeitschrift nicht gefährdet wird.

3.5 Die Editionsgruppe legt fest, welche Mitglieder für welchen Zeitschriftenteil zuständig sind und sie beruft eine Redaktion.

3.6 Die Editionsgruppe kann für einzelne Teile der Zeitschrift Gastherausgeber*innen wählen. Diesen entstehen durch ihre Tätigkeiten keine selbständigen Rechte.

3.7 Die Editionsgruppe wählt mit einfacher Mehrheit Beiratsmitglieder.

3.8 Die Mitglieder der Editionsgruppe sind auch Beiratsmitglieder.

3.9 Die Editionsgruppe strebt eine diversitätssensible Zusammensetzung des Beirats an.

 

4.1 Die Beiratsmitglieder beteiligen sich regelmäßig an der Gestaltung der Zeitschrift, zum Beispiel am Peerreview-Prozess. 

4.2 Die Beiratsmitglieder können weitere Mitglieder vorschlagen.

4.3 Die Beiratsmitglieder können Themen für den Forschungsforums-Teil vorschlagen.

4.4 Die Beiratsmitglieder haben das Recht, Stellungnahmen zu allen Beiträgen in Itdb ungekürzt zu veröffentlichen, wenn zwei Manuskriptseiten nicht überschritten werden. In Bezug auf das Verfassen von Stellungnahmen sind die Mitglieder der Editionsgruppe in ihrer Rolle als Beiratsmitglieder angesprochen.

 

5.1 Für den Forschungsforums-Teil gelten besondere Regeln. Alle Beiträge im Forschungsforums-Teil sind in Diskussionen verschiedener Formate eingebunden.

5.2 Um offene Diskussionen zu ermöglichen, wird auf eingeworbene Beiträge kein inhaltlicher Einfluss genommen, sofern die rechtlichen Grenzen gewahrt bleiben.

 

Das Statut von itdb als Download findet sich hier.